Die Berichterstattung geht zum Teil so weit, dass unterschiedliche Gesetze, wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG) oder die regelmäßige Austausch- oder Nachrüstpflicht aus der ersten Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes, welche seit Jahren geübte Praxis ist, vermischt werden. Hieraus werden Schlagzeilen formuliert, die zwar für viel Aufmerksamkeit sorgen, die Menschen aber eher rat- und hilflos zurücklassen. Aufgrund der verwirrenden Berichterstattung denken viele Verbraucher, Einzelraumfeuerstätten wie z.B. ein Kaminofen seien ab 2024 verboten. Aus dieser Unkenntnis heraus übt sich so mancher Kunde in Kaufzurückhaltung und der langersehnte Wunsch nach einer unabhängigen, kostengünstigen und gemütlichen Wohnzimmerwärme bleibt unerfüllt.