HEFELE GMBH & CO.KG
Robert-Bosch-Str. 3 94447 Plattling
Ludwigplatz 29-31 94447 Plattling
Straubinger Str. 75 94405 Landau / Isar
Allgemeine Geschäftsbedingungen
FACHHANDEL
VERKAUF
Gültigkeit: Für alle Rechtsbeziehungen mit unseren Vertragspartnern gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen. Anderslautende Bedingungen werden nur anerkannt, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt auch für Einkaufsbedingungen von Kunden, denen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Für Reparaturen, Montagearbeiten und Verlegungen gelten zusätzlich besondere Bedingungen.
Angebote: Unsere Angebote sind freibleibend. Vereinbarungen und Nebenabreden werden erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich. Bei telefonischen Bestellungen gehen Falschlieferungen zu Lasten des Bestellers.
Preise: Unsere Preise verstehen sich ab Lager zuzüglich Mehrwertsteuer. Bei Sonderbestellungen
bleiben Preiserhöhungen für den Fall von Preisänderungen seitens des Vorlieferanten vorbehalten. Bei Kleinmengen sind wir berechtigt, Mindermengenzuschlag zu berechnen. Wird eine spezielle Anlieferart vom Kunden gewünscht (z.B.: Kranwagen), sind wir berechtigt, einen Pauschalbetrag zu berechnen.
Unsere Preise ergeben sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Lieferschein. Die bestätigten Preise gelten nur bei Abnahme der vereinbarten Menge. Vorhaben bezogene Preise gelten nur für dieses benannte Projekt.
Erfolgt die Bezahlung nicht in bar, können für die Rechnungsstellung anteilige Kosten berechnet werden.
Unvorhergesehene Mehraufwendungen, die aus der Durchführung der Lieferung entstehen und für die keine Preiszuschläge vereinbart sind, trägt der Käufer, es sei denn, wir haben ihr Entstehen zu vertreten.
Verpackung: Erforderliche Versandverpackungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Eine Rücknahme der Verpackung gegen Gutschrift erfolgt nur, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. Rücknahmen nach der Verpackungsverordnung erfolgen nur dann kostenlos, wenn dies ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben ist.
Versand: Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr des Empfängers. Die Gefahr geht mit Verladung der
Ware auf ihn über, auch wenn die frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Bei frachtfreier Lieferung gehört die Entladung des Fahrzeugs in jedem Fall zu den Obliegenheiten des Käufers.
Lieferung: Die Wahl unserer Vorlieferanten steht uns frei. Lieferfristen – und termine sind schriftlich zu vereinbaren. Vereinbarte Liefertermine gelten nicht als Festtermine. Bei regelmäßiger Belieferung bemühen wir uns, immer zur selben Uhrzeit zu erscheinen. Eine fixe tägliche Anlieferuhrzeit sagen wir ausdrücklich nicht zu. Für Warte- und Ausfallzeiten bei Baustellenbelieferungen übernehmen wir keine Haftung. Eine korrekte Belieferung unserer Kunden setzt eine richtige und rechtzeitige Selbstlieferung voraus. Die Lieferzeit beginnt mit der Bestätigung des Auftrages, nicht jedoch vor seiner endgültigen Klarstellung. Teillieferungen in zumutbarem Umfang sind zulässig. Lieferverzögerungen auf Grund von Ereignissen, die von uns nicht zu vertreten sind, entbinden uns für die Dauer und im Umfang der Behinderung von unserer Verpflichtung zur Lieferung. Die Berechtigung, Schadensersatz wegen Lieferverzug geltend zu machen, ist auf grobes Verschulden und auf höchstens 10 % des Wertes der Ware beschränkt, mit deren Lieferung wir uns im Verzug befinden.
Das Abladen gehört nicht zu unserem Lieferumfang, sondern hat durch den Käufer unverzüglich und sachgerecht zu erfolgen.
Gewährleistung: Für Mängel der Lieferung – außer bei zugesicherten Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten – haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
Für alle Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen ab Gefahrübergang. Bei gewerblicher und/ oder beruflicher Nutzung beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate. Wird im Rahmen der Gewährleistung nachgebessert oder nachgeliefert, löst dies keinen neuen Beginn der Gewährleistungsfrist aus. Bei gebrauchten Waren beträgt die Gewährleistungsfrist ab Gefahrübergang bei privater Nutzung 12 Monate, bei gewerblicher und/ oder beruflicher Nutzung wird die Gewährleistung ausgeschlossen.
Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Eingang der Ware durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt, außer im Fall von Arglist. Bei beiderseitigem Handelsgeschäft unter Kaufleuten bleiben die §§ 377, 378 HGB unberührt.
Stellt der Käufer Mängel an der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d. h. sie darf nicht geteilt, weiterverkauft oder –verarbeitet werden, bis eine Einigung für die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. ein Beweissicherungsverfahren durch einen von der HWK bzw. IHK am Sitz des Käufers benannten Sachverständigen erfolgt.
Transportschäden sind uns unverzüglich mitzuteilen. Die erforderlichen Formalitäten hat der Käufer mit dem Frachtführer zu regeln. Soweit handelsüblicher Bruch, Schwund usw. in zumutbarem Rahmen bleiben, kann dies nicht beanstandet werden.
Bei berechtigter Beanstandung erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung. Mehrfache Nachbesserung ist zulässig.
Im Falle der Mängelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle dazu erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.
Wenn wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lassen, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern oder uns Nachbesserungen bzw. Ersatzlieferungen unmöglich sind, fehlschlagen oder von uns verweigert werden, steht dem Käufer, der nicht Verbraucher ist, unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche nur das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die entstanden sind infolge normaler Abnutzung, mangelhafter Einbau- und Montagearbeiten oder fehlerhafter Inbetriebsetzung, soweit von uns nicht verschuldet, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Wartung, nicht sachgemäßer Beanspruchung, sowie Nichtbeachtung der Montage- oder Bedienungsanleitung und der einschlägigen Normen. Die Gewährleistung erstreckt sich insbesondere nicht auf die Abnutzung von Verschleißteilen. Verschleißteile sind alle sich drehenden, alle Antriebsteile und Werkzeuge. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen auch dann, wenn ohne unsere Genehmigung seitens des Bestellers oder eines Dritten Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden. Gibt uns der Käufer keine Gelegenheit und angemessene Zeit, uns von dem Mangel überzeugen und ggf. die erforderliche Nachbesserung oder Ersatzlieferung vorzunehmen, entfallen alle Mängelansprüche.
Weitere Ansprüche des Käufers, insbesondere wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder aufgrund von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Güten, Maße und Gewichte: Muster, Prospekte und Beschreibungen von Waren jeder Art dienen
lediglich als Anschauungsmaterial und verpflichten uns nicht, wenn die Bestellung aufgrund oder mit Bezug auf diese erfolgt. Evtl. vermerkte Maße, Gewichte, Farbtöne, Eigenschaften etc. sind nur ungefähr und nicht verbindlich. Für die Gewichte ist die von uns oder unseren Vorlieferanten
vorgenommene Verwiegung maßgebend. Der Gewichtsnachweis erfolgt durch Vorlage des Wiegezettels. Soweit rechtlich zulässig, können Gewichte ohne Wägung nach Norm ermittelt werden. Wir sind berechtigt das Gewicht ohne Wägung nach Norm (theoretisch) zzgl 2,5% (Handelsgewicht) zu ermitteln.
Warenrücknahme: Waren werden grundsätzlich nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zurückgenommen. Sonderanfertigungen, Fixlängen und nicht zu unserem Lagerprogramm gehörende, auf ausdrücklichen Wunsch bestellte Waren, nehmen wir grundsätzlich nicht zurück. Eine Warenrücknahme setzt voraus, dass die Rücklieferung der Ware frachtfrei erfolgt und die uns entstehenden Kosten in Höhe von mindestens 15% des Bruttowarenwertes ohne Mehrwertsteuer ersetzt werden. Nicht mehr im Lieferzustand befindliche Ware ist von der Rücknahme ausgeschlossen.
Eigentumsvorbehalt: Grundsätzlich gilt: Bis zur restlosen Bezahlung unserer sämtlichen Forde-
rungen aus der Geschäftsverbindung, bei Annahme von Schecks bis zu deren Einlösung, bleibt die gelieferte Ware insgesamt unser Eigentum.
Erweiterter Eigentumsvorbehalt: Über den Eigentumsvorbehalt hinaus gilt:
Durch Verarbeitung dieser Waren erwirbt der Käufer kein Eigentum an den ganz oder teilweise hergestellten Sachen; die Verarbeitung erfolgt unentgeltlich ausschließlich für den Verkäufer. Sollte dennoch der Eigentumsvorbehalt durch irgendwelche Umstände erlöschen, so sind sich Verkäufer und Käufer schon jetzt darüber einig, dass das Eigentum an den Sachen mit der Verarbeitung auf den Verkäufer übergeht, der die Übereignung annimmt. Der Käufer bleibt deren unentgeltlicher Verwahrer.
Bei der Verarbeitung mit noch in Fremdeigentum stehenden Waren erwirbt der Verkäufer Miteigentum an den neuen Sachen. Der Umfang dieses Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der vom Verkäufer gelieferten Ware zum Rechnungswert der übrigen Ware.
Der Käufer tritt hier mit die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab, und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist. Enthält das Verarbeitungsprodukt neben der Vorbehaltsware des Verkäufers nur solche Gegenstände, die entweder dem Käufer gehören oder aber nur unter dem so genannten einfachen Eigentumsvorbehalt geliefert worden sind, so tritt der Käufer die gesamte Kaufpreisforderung an den Verkäufer ab. Im anderen Falle, d. h. beim Zusammentreffen der Vorauszession an mehrere Lieferanten, steht dem Verkäufer ein Bruchteil der Forderung zu, entsprechend dem Verhältnis des Rechnungswertes seiner Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verarbeiteten Gegenstände.
Der Verkäufer verpflichtet sich, auf Verlangen des Käufers die ihm nach den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherheiten nach seiner Wahl freizugeben, soweit der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als zehn Prozent übersteigt.“ Ihre Be- oder Verarbeitung erfolgt anteilig für uns, ohne uns zu verpflichten. Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren steht uns das anteilige Miteigentum an der neuen Sache zu. Der Käufer ist zu Weiterveräußerung unter Eigentumsvorbehalt im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs berechtigt. Der Käufer tritt die entsprechenden Forderungen hiermit an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Zur Abtretung der Forderungen an Dritte muss der Käufer uns unverzüglich benachrichtigen.
Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
Zahlung: Soweit keine anderslautenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, sind unsere Rechnungen sofort ohne jeden Abzug fällig.
Für den Skontoabzug ist der Rechnungsbetrag nach Abzug von Rabatten, Gutschriften, Fracht und Mehrwertsteuer maßgeblich. Voraussetzung für die Gewährung eines Skontos ist, dass bis dahin alle früheren Rechnungen mit Nebenkosten beglichen sin. Voraus- oder Deckungszahlungen sind nicht skontierfähig.
Alle unsere Forderungen – auch die gestundeten – werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern. Wir sind dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Bei Hereinnahme und Gutschrift von Wechseln können wir gegen Rückgabe Barzahlung oder Sicherheitsleistung verlangen. Bei Verzug des Käufers können wir Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen und/oder vom Vertrag zurücktreten. Außerdem können wir nach setzen einer angemessenen Nachfrist zur Zahlung unsere Rechte aus dem Abschnitt Eigentumsvorbehalt geltend machen. Der Käufer ermächtigt uns schon jetzt in den genannten Fällen seinen Betrieb, die sonstigen Lagerstellen, die Baustelle usw. zu betreten und die gelieferte Ware wegzunehmen, wobei der Wegnahme der Rücktritt vom Vertrage vorauszugehen hat.
Reparaturrechnungen sind bei Abholung bar zu bezahlen. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Der Käufer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
Werden Zahlungen gestundet oder nach Fälligkeit geleistet, können Verzugszinsen von 5% über dem mittleren Basiszins der Europäischen Zentralbank berechnet werden, es sei denn, der Käufer weist einen niedrigeren Schaden nach.
Die Geltendmachung eines weiteren Schecks bleibt vorbehalten.
Gutschriften über Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können.
Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung gilt der Eingang bei uns.
Kundendaten: Kundendaten speichern wir für unsere internen Zwecke gemäß § 28 Bundes Datenschutzgesetz (BDSG).
Erfüllungsort: Erfüllungsort ist D-94469 Deggendorf.
Gerichtsstand: Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Deggendorf. Für alle unsere Rechtsbeziehungen gilt das für inländische Parteien maßgebliche Recht an unserem Sitz.
EINKAUF
Gültigkeit: Durch die Annahme dieses Auftrages werden unsere Einkaufsbedingungen anerkannt. Nur eine schriftliche Anerkennung von unserer Seite würde zum Inkrafttreten der Bedingungen des Lieferanten führen. Ein Wiederspruch nur in der Auftragsbestätigung ist unwirksam.
Bei Nichteinhaltung unserer Bedingungen sind wir berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten, ohne
dass Ersatzansprüche an uns gestellt werden können.
Preise: Soweit Preise im Auftrag angegeben sind, gelten diese als Festpreise. Abweichungen müssen von uns schriftlich anerkannt werden.
Bedingungen zum Einlösen von Gutscheinen (Kauf- und Geschenkgutscheine) sowie von Coupons (im Rahmen von Rabatt- und Sonderaktionen)
Die folgenden Bedingungen gelten für sämtliche Gutscheine (Kauf- und Geschenkgutscheine) sowie Coupons (im Rahmen von Rabatt- und Sonderaktionen), soweit nicht anders deklariert.
Coupon (im Rahmen von Rabatt- und Sonderaktionen)
Verwendbarkeit
Gültigkeit
Coupons im Rahmen einer Rabatt- und Sonderaktion verfallen gemäß im Webshop sowie im Newsletter angegebenen und kommuniziertem Aktionszeitraum und sind nur in dieser begrenzten Zeit einlösbar.
Mindestbestellwert
Der Mindestbestellwert beim Einlösen der Coupons im Rahmen einer Rabatt- und Sonderaktion wird inder jeweiligen Aktion angegeben sofern vorhanden.
Rückgabe von Artikeln
Wenn Sie von Ihrem Rückgaberecht Gebrauch machen, wird der ermäßigte Kaufpreis rückerstattet. Es besteht kein Anspruch auf eine Erstattung oder einen Ersatz des Coupons.
Falls es zu Problemen kommen sollte
Falls es wider Erwarten zu Problemen mit einem Coupon kommen sollte, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail: info@hefele.de. Bitte beschreiben Sie möglichst genau das Problem, wichtige Angaben sind unter anderem: Ihre Kundennummer, der Gutscheincode, Fehlermeldungen des Systems sowie der von Ihnen benutzte Browser.
Gutschein (Kauf- und Geschenkgutschein)
Verwendbarkeit
Gültigkeit
Gutscheine verlieren deren Gültigkeit am Ende des dritten Jahres (zum 31.12. eines Jahres) nach dem Kauf.
Rückgabe von Artikeln
Wenn Sie von Ihrem Rückgaberecht Gebrauch machen, wird der ermäßigte Kaufpreis erstattet.
Mit Gutscheinen einkaufen
Sobald Sie über ein Guthaben verfügen, können Sie dieses zum Bezahlen Ihrer Bestellung verwenden. Während des Bestellvorganges haben Sie die Möglichkeit Ihr Guthaben einzulösen. Falls das Guthaben unter dem Warenwert liegt müssen Sie Ihre bevorzugte Zahlungsweise für den Differenzbetrag wählen. Übersteigt Ihr Guthaben den Warenwert, steht Ihnen das Restguthaben selbstverständlich für Ihre nächste Bestellung zur Verfügung.
Falls es zu Problemen kommen sollte
Falls es wider Erwarten zu Problemen mit einem Gutschein kommen sollte, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail: info@hefele.de. Bitte beschreiben Sie möglichst genau das Problem, wichtige Angaben sind unter anderem: Ihre Kundennummer, der Gutscheincode, Fehlermeldungen des Systems sowie der von Ihnen benutzte Browser.
Versand: Die Lieferung muss franko erfolgen, wenn nicht ausdrücklich unfreie Lieferung vereinbart
ist. In diesem Falle ist die beste und billigste Versandart zu wählen.
Lieferung: Vorgeschriebene Liefertermine sind zwingend einzuhalten. Über evtl. Verzögerungen durch höhere Gewalt sind wir unverzüglich zu verständigen.
Gewährleistung: Sind im Auftrag keine speziellen Ausführungen und Qualitäten genannt, so gelten
die dem Stand der Technik entsprechenden Normen, insbesondere die DIN-Normen. Die gelieferte Ware muss ausdrücklich behördlichen Vorschriften und Verordnungen entsprechen, insbesondere den Unfallverhütungsvorschriften, Werkstoff- und Bauvorschriften, sowie polizeilichen Verord- nungen. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Sie verpflichten sich voll für die Forderungen einzutreten, die aufgrund des AGB-Gesetztes, des BGB, des VOB oder VOL nach dem Weiterverkauf von seitens unserer Kunden an uns herangetragen werden und die unter die Gewährleistung fallen. Eine Freistellung von der gesetzlichen Haftpflicht für Schäden, die durch den Fehler an den gelieferten Produkten entstehen, ist keinesfalls möglich.
Erfüllungsort: Als Erfüllungsort gilt die in der Bestellung genannte Anlieferstelle.
Gerichtsstand: Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Liefervertrag gilt unabdingbar D-94469 Deggendorf.
Sollten einzelne Bedingungen dieses Vertrages ungültig sein, so berührt das die Geltung der restlichen Bestimmungen nicht.
Fassung 2011
© Hefele GmbH & Co. KG